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Britischer Werberat verbietet die Bezeichnung LED-TV


In Großbritannien darf der Fernseherhersteller Samsung seine Geräte mit LED-Backlight Technologie nicht mehr als LED-TV bezeichnen. Diese Entscheidung des Rates für Werbewirtschaft Großbrinannien (ASA) wurde letzte Woche bekanntgegeben.

Bei LED-Backlight Fernsehern handelt es sich um LCD-Geräte, bei denen lediglich die Rückbeleuchtung von Leuchtdioden übernommen wird. Die Anzeigetechnik selbst unterscheidet sich also nicht im Vergleich zu anderen Flüssigkristallfernsehern (LCD). Die ASA stellte fest, dass die Bezeichnunung LED-TV dem Kunden gegenüber irreführend ist. Sie suggeriert, es würde sich um eine neue Anzeigentechnik handeln. Das Portfolio des TV-Herstellers unterstützt diesen Eindruck, in dem es drei Sparten an Fernsehern enthällt: Plasma, LCD und LED. Im Gegensatz zu anderen Herstellern, die ebenfalls Geräte mit LED-Backlight anbieten, erklärt Samsung nicht, dass es sich nich um eine neue Displayart handelt.

Die Entscheidung des ASA ist nur in Großbritannien gültig. Dort bezieht sie sich auf Werbetexte für Fernseh- und Printwerbung. Ab sofort darf Samsung die Bezeichnung LED-TV nur benutzen, wenn eine entsprechende Erlklärung folgt, die den Verbraucher darüber aufklärt, dass die LEDs nur zur Hintergrundbeleuchtung verwendet werden.

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